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Mehr als 10.000 Medikamente stehen derzeit zur Verfügung, für die keine gesetzliche Zuzahlung (10 % des Abgabepreises, mindestens 5,– EUR, maximal 10,– EUR) geleistet werden muss. Möglich wurde das durch das seit Mai 2006 geltende Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG). Es sieht vor, dass preisgünstige Arzneimittel unter bestimmen Voraussetzungen ab dem 01. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden können. Auf den Seiten des GKV Spitzenverbandes können sie die alphabetisch nach Handelsnamen sortierten Produkte sowie deren Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärken, Packungsgrößen, Darreichungsformen und Apothekenverkaufspreis als pdf-Datei abrufen. |