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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Frauen, die selbst krankenversichert sind, aber wegen der Schutzfristen vor und nach der Entbindung kein Arbeitsentgelt erhalten oder bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Mutterschaftsgeld.

Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche kalendertägliche Nettoentgelt, es beträgt jedoch höchstens 13,– EUR je Kalendertag. Die Differenz zu ihrem bisherigen Arbeitseinkommen zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Für Nichtarbeitnehmerinnen, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt.

Die Zahlung erfolgt für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung und für den Entbindungstag. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten wird Mutterschaftsgeld für 12 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Sofern die Entbindung früher als berechnet eintritt, verlängert sich die Mutterschaftsgeldzahlung für die Zeit, die vor der Entbindung während der Schutzfrist nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Bei Bezug von Arbeitsentgelt ruht der Anspruch.

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