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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Impfungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Impfungen bieten Schutz vor vielen schwerwiegenden ansteckenden Krankheiten.
Dazu gibt die STIKO (ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts) regelmäßig die neuesten Impf-Empfehlungen heraus.
Wichtig ist es, dass bei Kindern die empfohlenen Impf-Termine eingehalten werden. Aber auch Erwachsene müssen ihren Impfschutz regelmässig überprüfen lassen (für Poliomyelitits, Tetanus, Diphterie).
Eine Auffrischung ist nach der Grundimmunisierung für Tetanus und Diphterie alle zehn Jahre erforderlich.

Die Kosten werden von der DAK - Gesundheit übernommen. Darüber hinaus werden entsprechend der Indikation auch die Kosten für folgende Impfungen getragen:

  • Mumps
  • Masern
  • Keuchhusten
  • Röteln
  • HIB (Hirnhauterreger)
  • Papillomviren (HPV) für Mädchen und junge Frauen vom 11. bis zum 18. Lebensjahr
  • Influenza

Kosten für Schutzimpfungen wegen einer privaten Auslandsreise werden nach der aktuell gültigen Satzungsbestimmung der DAK - Gesundheit erstattet.

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