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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Vom Arzt verordnete Krankenfahrstühle, Prothesen, Inhalationsgeräte, Hörgeräte u. ä., werden bis zur Höhe der Festbeträge oder der jeweils vertraglich vereinbarten Preise übernommen.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % für jedes Hilfsmittel mindestens 5,– EUR und höchstens 10,– EUR, jedoch nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Versicherte unter 18 Jahren sind von diesem Eigenanteil befreit.

Für zum laufenden Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gibt es eine abweichende Regelung. Hier beträgt die Zuzahlung 10 % der für den Monatsbedarf vorgesehenen Packung je Indikation, höchstens jedoch 10,– EUR.

Ihre DAK - Gesundheit bietet eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung. Dazu haben wir flächendeckend mit Leistungserbringern (z.B. Sanitätshäusern), die unsere Qualitätsstandards erfüllen müssen, Verträge abgeschlossen.

Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, da für Hilfsmittel in der Regel eine Genehmigungspflicht der Krankenkasse besteht. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über unsere Vertragspartner. So können Sie ggf. auch eine Eigenbeteiligung, die über die gesetzliche Zuzahlung hinausgeht, vermeiden.

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