Ihr zuverlässiger Partner für
     Krankenversicherung im Ausland



Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





A-Z  |   A  |   B  |   D  |   E  |   F  |   G  |   H  |   I  |   K  |   M  |   N  |   O  |   P  |   R  |   S  |   V  |   Z  |  

Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 5 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 6 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 8 Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten Bild 9
Auslandsbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Behandlungen im Ausland
Die Europäische Union wächst. Im Jahr 2007 besteht diese Staatengemeinschaft aus 27 Ländern. Wer während eines Aufenthaltes in einem EU-Staat erkrankt, ist in der Regel gut abgesichert: Die Rückseite der Versichertenkarte der DAK - Gesundheit, die sogenannte European Health Insurance Card (EHIC), berechtigt zur Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitssystem des jeweiligen Landes.

Was tun bei einer akuten Erkrankung?
Die Versichertenkarte der DAK - Gesundheit enthält auf der Rückseite den Anspruchsausweis für Behandlungen im nationalen Gesundheitssystem des jeweiligen EU-Staates sowie in Norwegen, Island, Schweiz und Mazedonien. Für andere Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Krankenversicherungsabkommen geschlossen hat (z.B. Türkei, Tunesien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro), erhalten Sie einen Anspruchsausweis von Ihrem Regionalzentrum und aus dem Webcenter.

In Ihrem Urlaubsland erhalten Sie die Leistungen, wie z.B. die ärztliche Behandlung, Medikamente, nach den Bestimmungen des Gastlandes. Diese Leistungen sind häufig nicht so umfangreich wie in der Bundesrepublik Deuschland. Bitte beachten Sie auch, dass zum Teil hohe Eigenbeteiligungen von Ihnen zu zahlen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland auch nicht erstattet werden darf. 

In Ländern, mit denen kein entsprechendes Abkommen besteht, müssen Sie grundsätzlich selbst für alle Krankheitskosten aufkommen. Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland darf die DAK - Gesundheit nicht übernehmen. Für Urlaubsreisen ins Ausland empfehlen wir den Abschluss einer Auslandsreise-Versicherung

Was ist noch zu beachten?
Seit 2004 besteht aber auch die Möglichkeit, Gesundheitsdienstleistungen nicht nur bei einer akuten Erkrankung im europäischen Ausland in Anspruch zu nehmen. D.h. zum Beispiel, planbare Therapieleistungen wie Vorsorgekurmaßnahmen oder Zahnersatzleistungen können auch in Italien oder Ungarn durchgeführt werden. Es gibt jedoch einige Dinge, die unbedingt beachtet werden müssen, wenn eine Behandlung im Ausland erfolgen soll.   

Voraussetzungen und Bedingungen:

  • Es muss sich um eine Leistung handeln, die im deutschen Sozialversicherungssystem als Sach- oder Dienstleistung der Krankenversicherung vorgesehen ist. Eine Leistung, die in Deutschland von gesetzlichen Krankenkassen nicht erbracht werden kann oder darf, kann auch in einem anderen EU-Staat nicht beansprucht werden.
  • Stationäre Behandlungen in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und anderen stationären Einrichtungen müssen vor der Inanspruchnahme von der DAK - Gesundheit genehmigt werden. Es ist erforderlich, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung vorgelegt wird.
  • Bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (ambulant und stationär) ist das gleiche Antragsverfahren wie in Deutschland zu beachten.
    Es dürfen nur Leistungserbringer in Anspruch genommen werden, bei denen die Bedingungen des Zugangs und der Ausübung des Berufes Gegenstand einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft sind oder die im jeweiligen nationalen Gesundheitssystem des Staates zu Versorgung der Versicherten berechtigt sind.
  • Ambulante Leistungen, die in Deutschland auch einer Genehmigungspflicht unterliegen (z.B. Zahnersatz), müssen ebenfalls vorher beantragt werden.
  • Es können höchstens die Kosten erstattet werden, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
    Von dem errechneten Erstattungsbetrag muss noch ein Abschlag für den höheren Verwaltungsaufwand, der durch die Berechnung der Erstattung entsteht, abgezogen werden. Dieser Abschlag beträgt z.Z. 10,– EUR je Erstattungsvorgang; mindestens jedoch 3,– EUR und höchstens 50,– EUR. Es gilt die Satzung der DAK - Gesundheit in der jeweils gültigen Fassung.
  • Vergleichen Sie die Qualitätsstandards und die Gewährleistungsansprüche der Leistungserbringer.
  • Lassen Sie sich deshalb vor Ihrer Behandlung , die im Ausland durchgeführt werden soll, erst von den Fachleuten der DAK - Gesundheit beraten. Wir helfen Ihnen gern bei der Entscheidung, ob die Behandlung eine echte Alternative darstellt.
© Care Concept AG 2024
 Direktbuchung

Care Concept AG
Ihr zuverlässiger Partner für Krankenversicherung im Ausland

 
+492289773544