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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Anschlussrehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung bei schwerer Erkrankung.

Der Eigenanteil für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt:
10,– EUR pro Tag für max. 28 Tage pro Jahr.
Versicherte unter 18 Jahren sind von diesem Eigenanteil befreit.

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