Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
Familien; als Familie gelten maximal zwei Erwachsene bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, insgesamt bis zu 5 Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Geltungsbereich und Versicherungslaufzeit der Reisekrankenversicherung
Weltweite Geltung für jede Urlaubsreise bis zu jeweils 56 Tagen.
Weltweite Geltung für jede Geschäftsreise bis zu jeweils 56 Tagen.
Die Versicherungslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr ab Beantragung.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr sofern nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Leistungen des Versicherers in der Reisekrankenversicherung
ambulante Heilbehandlung beim Arzt, Chiropraktiker, Osteopathen oder Heilpraktiker
stationäre Behandlung im Krankenhaus, alternativ zur Kostenerstattung 50,– EUR Krankenhaustagegeld
medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Inland inkl. Begleitperson
Nachhaftung bei Transportunfähigkeit
Transport zum nächst erreichbaren Arzt beziehungsweise Krankenhaus
schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland
Kinder sind ab Geburt bis zur nächsten Prämienfälligkeit beitragsfrei mitversichert
Versicherungsschutz auch für Vorerkrankungen (Ausnahme siehe § 7(2) a) + b) AVB/Care Holiday)
kein Selbstbehalt
Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik bis max. 300,– EUR pro Reise
Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR
Обзор страховых взносов | Care Holiday
Beitragsklasse I: Einzelpersonen bis 64 Jahre
Beitragsklasse II: Einzelpersonen 65 bis 74 Jahre
Beitragsklasse III: Einzelpersonen ab 75 Jahre
Familien* [max. 5 Personen]
Beitragsklasse I: Einzelpersonen bis 64 Jahre:10,90 EUR pro Jahr**
Beitragsklasse II: Einzelpersonen 65 bis 74 Jahre:31,– EUR pro Jahr**
Beitragsklasse III: Einzelpersonen ab 75 Jahre:43,– EUR pro Jahr**
Familien*[max. 5 Personen]:27,– EUR pro Jahr
*Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, d.h. bis zum Alter von 20 Jahren.
**Sofern sich die Beitragsklasse einer versicherten Person aufgrund des neu erreichten Lebensalters ändert, erfolgt die entsprechende Umstufung in die neue Beitragsklasse bei der folgenden Prämienfälligkeit durch den Versicherer, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.
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Пожалуйста, примите во внимание, что перевод на русский язык дается лишь для Вашего удобства. Обязательным в правовом отношении является только текст на немецком языке.