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Care Expatriate - Auslandskrankenversicherung für Expatriates

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Care Expatriate

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Fragen zum Antragsverfahren
Designelement 16 zur Auslandskrankenversicherung
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Muss die Versicherung vor Antritt der Reise abgeschlossen werden?

Grundsätzlich ist die Versicherung vor Antritt der Reise abzuschließen! Jedoch haben Sie auch die Möglichkeit bis 365 Tage nach Antritt der Reise eine Versicherung zu beantragen. Dazu benötigen wir den Nachweis einer lückenlosen Vorversicherung. Sollten Sie keine lückenlose Vorversicherung nachweisen können, tritt die allgemeine Wartezeit von 31 Tagen in Kraft. Diese entfällt nur bei Unfällen, welche nach Versicherungsbeginn eintreten.

Worauf ist zu achten, wenn einzelne oder alle versicherten Personen Vorerkrankungen einschließen lassen wollen?

Im Rahmen des Antragsprozesses stellt der Versicherer Fragen, um den aktuellen Gesundheitszustand der zu versichernden Person kennenzulernen. Versicherbare Vorerkrankungen werden durch die Erhebung eines individuellen Risikozuschlages auf die günstige Grundprämie mitversichert. Wird dem Risikozuschlag nicht zugestimmt, so kann im Einzelfall die Formulierung eines Leistungsausschlusses geprüft werden.

Wann werden die Versicherungsprämien fällig? Wann werden sie eingezogen?

Grundsätzlich wird die Erstprämie zum in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn fällig.
Falls Sie also die Zahlungsart „Überweisung“ gewählt haben, müssen Sie selbst für die rechtzeitige Zahlung der Prämie Sorge tragen.
Da der Policierung stets eine Antragsprüfung voraus geht und der Antrag auch abgelehnt werden kann, gilt bei Auswahl der Zahlungsart "Lastschrift" oder "Kreditkarte/PayPal" folgendes:
Bei Lastschrift buchen wir die Prämien von Ihrem uns angegebenen Konto zum jeweiligen Fälligkeitstermin ab, also erst zum Versicherungsbeginn, auch wenn dieser in der Zukunft liegen sollte. Natürlich nur, wenn der Antrag auch angenommen wurde. Sorgen Sie daher im Interesse Ihres lückenlosen Versicherungsschutzes stets für ausreichende Deckung zu diesem Zeitpunkt.
Bei Zahlung per Kreditkarte/PayPal wird die Einmal- oder Jahresprämie (in Abhängigkeit Ihrer ausgewählten Zahlungsweise) zeitnah zur Antragsannahme Ihrem Kreditkartenkonto belastet, auch wenn der Versicherungsbeginn in der Zukunft liegen sollte.

Worauf ist bei Verlängerungen zu achten?

Falls Sie über die ursprünglich versicherte Laufzeit hinaus Versicherungsschutz in diesem Produkt genießen wollen, so verwenden Sie hierfür bitte unseren Online-Antrag zur Anschlussversicherung unter:

https://www.care-concept.de/krankenversicherung/auslandskrankenversicherung/auslandskrankenversicherung_care_expatriate_antrag.php

In Abhängigkeit des ursprünglich beantragten Versicherungsendes kann es bei Annahme Ihres Anschlussvertrages auch zu einer höheren monatlichen Prämie kommen. Maßgeblich hierfür ist das Alter der jeweiligen versicherten Person zum Zeitpunkt des ursprünglichen Versicherungsendes und es gilt die dann entsprechende Versicherungsprämie gemäß Altersstaffel.

Beispiel: eine 39-jährige Frau benötigt für zunächst drei Jahre Versicherungsschutz (Care Expatriate Comfort, Selbstbehalt 150,– EUR) in den USA, Kanada und Mexiko und zahlt während dieser Zeit monatlich eine Prämie in Höhe von 225,– EUR. Kurz vor Ende der Laufzeit entscheidet sie sich, ihr Engagement im Ausland auszudehnen und beantragt einen Anschlussvertrag für weitere 2 Jahre. Zum ursprünglich beantragten Versicherungsende ist sie dann 42 Jahre alt. Bei Annahme des Anschlussvertrages zahlt sie also ab dem Beginn des verlängerten Versicherungszeitraumes monatlich 265,– EUR.

Jeder Antrag auf Anschlussversicherung ist sinngemäß wie ein Neuantrag anzusehen; dieser wird neu geprüft und kann daher unter bestimmten Umständen auch abgelehnt werden. Ein Anspruch auf Annahme des Anschlussvertrages besteht insofern nicht.

Muss die Ausübung einer anderen - als bei Antragstellung angegebenen - Tätigkeit einer versicherten Person angezeigt werden?

Ja. Um sicherzustellen bzw. prüfen zu können, dass bei Ausübung einer neuen Tätigkeit weiterhin Versicherungsschutz für diese Person besteht, muss die neue Art der Tätigkeit angezeigt werden.
Die Mitteilung kann in jeglicher Schriftform (E-Mail, Fax, Brief) an die Care Concept AG unter Angabe

  • der Versicherungsnummer,
  • der versicherten Person(en),
  • des Geburtsdatums der versicherten Person(en) und
  • der neuen Tätigkeit

erfolgen.

Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen

Eine vorzeitige Kündigung kann nur in Textform (My Care Concept Kundenportal, E-Mail, Post, FAX) eingereicht werden. Der Kündigungsantrag kann formlos erteilt werden. Wir benötigen zur Bearbeitung die folgenden Angaben: Versicherungsnummer, Name der versicherten Person, ursprüngliches Versicherungsende, gewünschten Kündigungstermin, Kündigungsgrund und gegebenenfalls Nachweise über die Ausreise. Die Rückzahlung zuviel gezahlter Versicherungsprämien ist unter Abzug von 5,– EUR Bearbeitungsgebühr möglich.



Die vorzeitige Kündigung ist in den folgenden Fällen möglich:

  1. Wenn der Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet wird.
  2. Wenn die Voraussetzungen zum Aufenthalt entfallen.
  3. Wenn Sie der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen.
  4. Wenn das Einreisevisum nicht gewährt wird oder die Einreise aus sonstigen Gründen nicht stattfindet, ist die schriftliche Stornierung des Antrages vor Versicherungsbeginn möglich.
Besteht das Recht oder die Möglichkeit auf Übernahme in eine Anschlussversicherung, sobald die maximale Versicherungsdauer erreicht wurde oder im Falle einer Rückkehr nach Deutschland?

Ja, in den Tarifen Care Expatriate Comfort und Care Expatriate Premium besteht eine einmalige Annahmegarantie für einen 5-jährigen Anschlussvertrag, wenn bei Erstabschluss die max. Laufzeit von 5 Jahren gewählt wurde und das Aufenthaltsland außerhalb von Deutschland liegt. Im Rahmen dieser Annahmegarantie wird ein auf maximal 100 % beschränkter Risikozuschlag des dann gültigen Tarifbeitrages gewährleistet.
Darüberhinaus besteht in den Tarifen Care Expatriate Comfort und Care Expatriate Premium sowohl bei Aufenthalten in Deutschland als auch nach Rückkehr aus dem Ausland ein ebenso garantiertes Weiterversicherungsrecht im Rahmen des Vollkrankenversicherungsproduktes „Mini“ bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG. Auch hierbei wird ein maximaler Risikozuschlag von 100 % auf die dann gültige Prämie gewährleistet.

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