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Gesetzliche Krankenversicherung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems des Gesundheitssystems. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Erhaltung, Wiederherstellung, Verbesserung der Gesundheit der Versicherten und die Linderung von Krankheitsbeschwerden. Grundsätzlich haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch. Diese Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Krankenkassen wahrgenommen. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die private Krankenversicherung. Zur privaten Krankenversicherung gehört auch die Auslandskrankenversicherung.

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Kurzinformation x

Versicherungstyp: Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Versicherbare Personen: Studenten in Deutschland

Eintrittsalter: -

Laufzeit: bis max. Alter: 29 Jahre



Leistungen*

  • Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen