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Gepäckversicherung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Gepäckversicherung

Die Gepäckversicherung ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl, Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen), Transportmittelunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen. Die Gepäckversicherung ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

Für eine Urlaubsreise, Geschäftsreise, etc. empfiehlt es sich, neben der Gepäckversicherung auch eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Synonyme für "Gepäckversicherung"
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