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Gebührenordnung für Zahnärzte Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Gebührenordnung für Zahnärzte

Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen.

Durch Multiplikation des Einfachsatzes mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor ergibt sich der Regelhöchstsatz.

Durch Multiplikation des Einfachsatzes mit dem 3,5-fachen Steigerungsfaktor ergibt sich der Höchstsatz. Bei einem Steigerungsfaktor, der über 2,3 liegt, muss die Rechnung eine kurze Begründung für diese Position enthalten, die den besonderen Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand sowie die Umstände bei der Ausführung begründet.

Synonyme für "Gebührenordnung für Zahnärzte"
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