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Entziehungsmaßnahme Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

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Entziehungsmaßnahme

Entziehungsmaßnahme

Unter einer Entziehungsmaßnahme versteht man die psychotherapeutische Behandlung (Langzeitentwöhnung) Drogenabhängiger in einer suchtspezifischen Spezialklinik (Psychosomatische Klinik).

Als erstes kontaktiert der Drogenabhängige einen Arzt bzw. eine psychosoziale Beratungsstelle. Darauf erfolgt der körperliche Entzug, anschließend eine zweiwöchige Erholung in einer Entzugsstation.

Die eigentliche Therapie, die psychische Entwöhnung ("Entziehungsmaßnahme") findet in einer spezialisierten Klinik für Suchtkrankheiten statt. Die Therapie dauert mindestens zwei bis drei Monate oder mehrere Jahre.

Ziel der Entziehungsmaßnahme ist der Aufbau einer gefestigten Persönlichkeit, ein Leben ohne Drogeneinfluss.

Entziehungsmaßnahmen sind in den meisten Tarifen der Auslandskrankenversicherung nicht versichert.

Synonyme für "Entziehungsmaßnahme"
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