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Einzugsermächtigung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung

Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst.

Der Zahlungspflichtige erlaubt dem Zahlungsempfänger durch die Einzugsermächtigung die Zahlung des fälligen Betrages zu veranlassen. Der Zahlungsempfänger erteilt seiner Bank den schriftlichen Auftrag (eine Einzugsermächtigung), vom Girokonto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto abzubuchen (Einzugsermächtigung).

Das Verfahren der Lastschrifteinzugsermächtigung wird ab 1.8.2014 EU-weit durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Dabei erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Mandat, das den Zahlungsempfänger berechtigt, die Zahlung vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.

In allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung der Care Concept® kann man dieses Verfahren zur Bezahlung nutzen.

Synonyme für "Einzugsermächtigung"
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