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Einschreibung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Einschreibung

Einschreibung

Eine Einschreibung an einer Hochschule ist ein Verwaltungsvorgang.
Dabei sich einschreibende Peson wird als Student/in an der Hochschule aufgenommen. Sie wird Mitglied dieser Hochschule.

Beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule erfolgt die Einschreibung.

Um sich an einer Hochschule in Deutschland einschreiben zu können, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Man muss die Hochschulreife besitzen. Beim Studium an einer Universität muss man die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) haben, für das Studium an einer Fachhochschule mindestens die Fachhochschulreife.

Außerdem muss ein Nachweis der Krankenversicherung vorgelegt werden.

Der Gegensatz zur Einschreibung ist die Exmatrikulation – das Verlassen der Hochschule.

Synonyme für "Einschreibung"
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