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Auslandsbehandlung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Auslandsbehandlung

Behandlungen im Ausland (Auslandskrankenversicherung)
Was tun bei einer akuten Erkrankung?

In Ihrem Urlaubsland erhalten Sie die Leistungen, wie z.B. die ärztliche Behandlung, Medikamente, nach den Bestimmungen des Gastlandes. Diese Leistungen sind häufig nicht so umfangreich wie in der Bundesrepublik Deuschland. Bitte beachten Sie auch, dass zum Teil hohe Eigenbeteiligungen von Ihnen zu zahlen ist, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland auch nicht erstattet werden darf. 

In Ländern, mit denen kein entsprechendes Abkommen besteht, müssen Sie grundsätzlich selbst für alle Krankheitskosten aufkommen. Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Für Urlaubsreisen ins Ausland empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung / Auslandsreiseversicherung.

Synonyme für "Auslandsbehandlung"
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