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Ausländerbehörde Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Ausländerbehörde

Ausländerbehörde

Unter 'Ausländerbehörde' versteht man die Behörde, die für die Erteilung / Versagung von Aufenthaltserlaubnissen, für die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen und die Entscheidung / Durchführung von Abschiebungen zuständig ist.

Beim Besuch der Ausländerbehörde zum Zweck der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man den Nachweis einer Krankenversicherung. Die Care Concept® bietet speziell für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde gültige Auslandskrankenversicherungen für Ausländer an.

Synonyme für "Ausländerbehörde"
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