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Häufig gestellte Fragen zur Auslandsversicherung | Kooperationen
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Warum brauche ich eine Vereinbarung?

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung sind wir als AG verpflichtet nachzuweisen, auf welcher Grundlage und an wen wir Provisionen ausgezahlt haben. Außerdem sollten beide Parteien eine schriftliche Grundlage für die Zusammenarbeit haben, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten klärt.

Welche Vereinbarung kommt für mich in Frage?

Es gibt zwei Arten dieser Verträge: Tippgebervereinbarung und Rahmenvereinbarung.
Der Tippgeber ist nicht zur Vermittlung von Versicherungen befugt. Er gibt seinen Kunden einen Tipp, bei welchem Versicherer oder Versicherungsvermittler diese eine geeignete Versicherung abschließen können. Weitere Beratungen sind nicht erlaubt.
Eine Rahmenvereinbarung regelt hauptsächlich die Zusammenarbeit zwischen Maklern, Mehrfachagenten §§ 84 ff. HGB oder Handelsmakler gemäß §93 HGB. Hier sind weitere Vorschriften zu berücksichtigen. Die Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail zugesandt.

Was ist ein Rahmenvertrag?

Damit keine Verwechslungen mit einer Rahmenvereinbarung entstehen: ein Rahmenvertrag ist ein individuell kalkuliertes Versicherungsprodukt, das individuell auf die besonderen Bedürfnisse von Kundengruppen zugeschnitten werden kann. In der Regel wird ein Rahmenvertrag gefertigt, wenn mindestens 100 Personen für die Dauer von bis zu 3 Monaten als homogene Gruppe versichert werden oder ca. 50 Personen für die Dauer von einem Jahr. Die Vorteile hierbei liegen in einem einfachen Meldeverfahren, Versicherungsschutz ab dem Datum der Einreise, einem flexiblen Leistungsumfang und in der Regel günstigeren Konditionen, als im Einzelabschlussverfahren.

Wer kann einen Rahmenvertrag abschließen?

Grundsätzlich jede Person oder Institution, die einen größeren Personenkreis für einen vorübergehenden Zeitraum krankenversichern muss oder möchte. Genaueres zum Verfahren und den zu erfüllenden Voraussetzungen erfahren Sie auf Anfrage.

Welche Unterlagen benötigen Sie zur Zusammenarbeit?

Tippgeber benötigen lediglich eine Tippgebervereinbarung, die wir Ihnen gerne zukommen lassen. Makler, die mit uns eine Rahmenvereinbarung eingehen, benötigen neben dieser noch die behördliche Zulassung als Finanzdienstleister (IHK-Registrierung) gemäß §34 d GewO.

Wenn ich mit Ihnen einen Vertrag schließe, bin ich dann verpflichtet, nur Ihre Produkte zu verkaufen (Ausschließlichkeitsvertreter)?

Die Vereinbarung regelt lediglich die ordentliche Zusammenarbeit und ermöglicht beiden Seiten eine rechtliche Grundlage. Sie sind in Ihrer unternehmerischen Freiheit von unserer Seite vollkommen unbeeinflusst. Im Gegenteil: Sie können mit uns als Partner Ihre Angebotspalette und somit Ihren eigenen Service um attraktive Nischenprodukte erweitern.

Wann erhalte ich meine Provision/Courtage?

Die Provisionen/Courtagen werden immer nach Ablauf eines Quartals anhand der bis dahin eingegangenen Prämien eingereichter Verträge im abrechnungsrelevanten Zeitraum berechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils am 15. des Monats, der auf das abgelaufene Quartal folgt.

Ich habe Interesse an einer Zusammenarbeit. Wer ist mein Ansprechpartner?

Für Anfragen von Partnern, Tippgebern und Maklern ist das Partnerteam der Care Concept AG zuständig.

Telefon : +49 228 97735-85+49 228 97735-85
E-Mail :
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